Um Spezialprodukte im Handel entsprechend zu bewerben, müssen Hersteller gesetzliche Grenzwerte einhalten
Laktoseintoleranz ist eine der weltweit häufigsten Lebensmittelunverträglichkeiten. Allein in der Schweiz ist jede fünfte Person betroffen. Es ist inzwischen erwiesen, dass fast alle Menschen im Laufe ihres Lebens laktoseintolerant werden und Milchprodukte gar nicht mehr oder deutlich schlechter vertragen. Der Grund: Um den Milchzucker (Laktose) im Körper zu verarbeiten, wird das Enzym Laktase benötigt. Dessen Produktion jedoch geht mit zunehmendem Erwachsenenalter zurück. Weil Laktose heutzutage zur Konsistenzverbesserung oder als Trägerstoff in vielen Produkten enthalten ist, kommt die Bevölkerung damit deutlich mehr in Kontakt als noch die Generationen zuvor – eine Erklärung dafür, weshalb die Zahl der laktoseintoleranten Menschen steigt.
Anders als bei einer Kuhmilchallergie, bei welcher der Körper auf das Milcheiweiss reagiert, ist bei einer Laktoseintoleranz das Immunsystem nicht involviert; der Körper kann lediglich den Milchzucker nicht verarbeiten. Laktoseintolerante Menschen können daher bei Bedarf entsprechende Lebensmittel wie Milch durch laktosefreie Produkte ersetzen. Der Handel bietet inzwischen eine grosse Auswahl an entsprechend deklarierten Spezialprodukten.
Doch ab wann dürfen Milchprodukte als laktosefrei bezeichnet werden? Wer trägt die Verantwortung für die korrekte Lebensmittelkennzeichnung und enthalten alle Milchprodukte automatisch Laktose?
Wir haben Antworten auf einige wichtige Fragen rund um die gesetzlichen Vorgaben für Hersteller zur Lebensmittelkennzeichnung zusammengestellt.
Lebensmittelkennzeichnung von verpackter Ware
Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung regelt, welche Informationen Produktverpackungen enthalten müssen. Unter anderem gilt es für Hersteller, sämtliche Zutaten nach ihrem Anteil am Gesamtgewicht in absteigender Reihenfolge ebenso wie alle Zusatzstoffe (Emulgatoren, Aromen) auszuweisen.
Besonders strenge Regeln gelten für die Allergenkennzeichnung. Sie umfasst aktuell 14 Stoffe, auf die Menschen allergisch oder überempfindlich reagieren können. Neben Milch zählen unter anderem Soja, Weizen oder Erdnüsse dazu. Allergene Zutaten müssen in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden – zum Beispiel durch Fettschrift oder durch Grossbuchstaben. Enthält ein Produkt Milch oder Milchbestandteile, müssen diese explizit als solche genannt werden.
Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel gilt auch für Betreiber von Online-Shops, welche vorverpackte Lebensmittel verkaufen. Sämtliche Pflichtangaben über Zutaten, Allergene und Co. müssen dem Konsumenten vor Kaufabschluss bereitgestellt werden.
Grenzwerte für laktosefreie Produkte
Den höchsten Laktosegehalt weisen wenig verarbeitete Produkte wie Kuhmilch auf. Im Käse dagegen ist der Milchzucker nur noch in geringen Mengen vorhanden. Generell gilt: Je länger ein Milchprodukt gereift ist, desto weniger Laktose enthält es, da während des Reifeprozesses der Milchzucker in seine Bestandteile gespalten wird. So hat Milchschokolade beispielsweise noch einen Laktosegehalt von etwa 13 Prozent, Käsesorten wie Parmesan oder Gouda weisen in der Regel weniger als 0,1 Prozent Laktose auf.
Der Handel bietet inzwischen eine Vielzahl laktosefreier Produkte. Im Unterschied zu den als vegan gekennzeichneten Lebensmitteln, welche häufig auf pflanzlichen Milchalternativen wie Soja, Hafer oder Mandel basieren, werden laktosefreie Milch, Joghurt und Co. ebenfalls aus Kuhmilch hergestellt. Die enthaltene Laktose wird während des Herstellungsprozesses in die Bausteine Glukose und Galaktose gespalten, wodurch die Produkte von laktoseintoleranten Personen problemlos verzehrt werden können.
Laut Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über Speziallebensmittel gilt ein Lebensmittel als laktosefrei, wenn das verzehrfertige Produkt weniger als 0.1 g Laktose pro 100 g oder 100 ml enthält. Nur dann dürfen Hersteller ihre Milcherzeugnisse als laktosefrei bewerben und deklarieren. Produkte wie Hartkäse, die durch die lange Reifezeit generell wenig oder gar keine Laktose enthalten, können mit „von Natur aus laktosefrei“ bezeichnet werden.
Spurenhinweise auf Lebensmittelverpackungen
Bei vielen industriell hergestellten Produkten lassen sich Spuren von Laktose nicht ausschliessen – häufig werden in einem Unternehmen sowohl laktosefreie Produkte als auch laktosehaltige Lebensmittel produziert. Bei Transport, Lagerung oder während des Herstellungsprozesses kann es daher zu Vermischungen (Verunreinigungen) kommen. Gemäss Lebensmittelgesetzgebung muss am Ende der Zutatenliste durch einen so genannten „Kann enthalten-Hinweis“ (Kann Milch enthalten, Kann Spuren von Milch enthalten) auf unbeabsichtigte Vermischungen hingewiesen werden, falls der Laktosegehalt 1 Gramm pro Kilogramm oder Liter verzehrfertiges Lebensmittel übersteigen könnte. Mögliche Vermischungen unterhalb dieser Grenze können freiwillig mit einem solchen Hinweis ausgewiesen werden. Grundsätzlich müssen Hersteller belegen können, dass sämtliche Vorkehrungen getroffen wurden, um Kontaminierungen während der Produktion zu verhindern.
Zuverlässiges Qualitätsmanagement durch regelmässige Analysen
Die Hersteller selbst sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte korrekt gekennzeichnet sind, sämtliche Zutaten ausgewiesen werden und das Label „laktosefrei“ zu Recht tragen dürfen. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sollten die Lebensmittelkennzeichnungen durch professionelle Dienstleister geprüft werden. Je nach Herstellungsverfahren setzen Speziallabore wie Biolytix auf massgeschneiderte Analytik: Untersuchungen von Lebensmitteln auf Laktosefreiheit werden für alle Arbeitsschritte im Herstellungsprozess von Lebensmitteln angeboten – vom Rohstoff bis zum Endprodukt und zusätzlich zur Überprüfung der Reinigung