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Für Trinkwasser gelten strenge Richtlinien. Trotzdem kann es zu Keimbelastungen kommen. Besonders häufig werden Colibakterien und Enterokokken nachgewiesen.

Das Trinkwasser in der Schweiz zählt zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln. Es besteht zu 99.9 Prozent aus Wasser und ist damit eines der reinsten Lebensmittel überhaupt. In Geschmack, Geruch und Aussehen muss Trinkwasser unauffällig sein und darf hinsichtlich Art und Konzentration der enthaltenen Mikroorganismen, Parasiten sowie Kontaminanten die Gesundheit nicht gefährden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). legt die gesetzlichen Bestimmungen fest, um die hohe Trinkwasserqualität in der Schweiz zu gewährleisten. Die Höchstwerte für die Keime sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Trotzdem kommt es immer wieder zu verunreinigtem Trinkwasser, wie beispielsweise im August 2022 in Luzern. Ebenso wurden in mehreren Berner Ortschaften im Sommer 2022 E. Coli-Bakterien und Enterokokken nachgewiesen.

Wie kommt es zu der Verunreinigung des Trinkwassers? Mit welchen Massnahmen wird die Trinkwasserqualität wieder hergestellt und wer ist für die Qualitätskontrolle verantwortlich?

Welche Keime finden sich im Trinkwasser?

Vorab: Trinkwasser ist niemals komplett keimfrei. Auch nach sachgerechter Aufbereitung durch den Wasserversorger enthält es noch Mikroorganismen. Dabei handelt es sich entweder um harmlose Wasserbewohner, Bakterien oder Viren, die in so geringer Konzentration vorhanden sind, dass sie keine gesundheitliche Gefahr bedeuten. Um sicherzustellen, dass die Keimbelastung so gering wie möglich ist und keinerlei gesundheitliche Risiken beinhaltet, gibt es strenge mikrobiologische Anforderungen und Kontrollen. Neben Legionellen, die überwiegend durch verunreinigte Leitungen oder veraltete Installationen ins Wasser gelangen, kommen coliforme Keime sowie Enterokokken am häufigsten vor. Diese Darmbakterien gelangen vor allem aus menschlichen oder tierischen Fäkalien in die Wasserumgebung. Sie sind in den meisten Fällen nicht gesundheitsgefährdend, dienen jedoch bei Wasseranalysen als Indikator für eine fäkale Trinkwasserverunreinigung.

Legionellen in den Wasserleitungen

Legionellen zählen zu den bekanntesten Keimen im Wasser. Die Feuchtkeime vermehren sich besonders gut bei Temperaturen zwischen 20 und 25 Grad und sind daher vorwiegend in Warmwassersystemen vertreten. Der Biofilm in den Rohren dient ihnen als idealer Nährboden. Legionellen gelangen durch das Einatmen des bakterienhaltigen Wassers als Aerosol in den menschlichen Organismus und können dort die so genannte Legionärskrankheit, eine Form der Lungenentzündung, auslösen. Gerade in den Sommermonaten sind Hausleitungen sowie Wasserleitungssysteme in Ferienhäusern häufig betroffen. Steht beispielsweise das Ferienhaus längere Zeit leer, bilden Boiler oder Klimaanlagen potenzielle Brutstätten für Legionellen. Ferienhausbesitzer sollten daher regelmässig die Wasserhähne aufdrehen und für einige Zeit das heisse Wasser laufen lassen – auch unter der Dusche, da Legionellen bei Temperaturen von über 60 Grad absterben.

Coli-Bakterien im Trinkwasser

Escherichia coli-Bakterien, auch E. coli genannt, zählen zu den coliformen Keimen (Colibakterien), die laut Trinkwasserverordnung nicht vorkommen dürfen – der Grenzwert liegt bei null. E. coli ist ein weit verbreiteter Darmkeim und ein natürlicher Bestandteil der menschlichen und tierischen Darmflora. Er ist grundsätzlich nicht gefährlich. Werden Colibakterien über das Trinkwasser aufgenommen, kann es zu Durchfall und anderen Magen-Darm-Beschwerden kommen. Häufig treten keinerlei Symptome auf und die Bakterien werden wieder ausgeschieden. Allerdings sollten vor allem Risikogruppen wie Schwangere oder immunsystemschwache Menschen bei E. coli-verunreinigtem Trinkwasser die Sicherheitsvorkehrungen beachten. Zudem ist der Nachweis von E. coli ein Indikator dafür, dass noch weitere Keime im Trinkwasser zu finden sind.

Enterokokken im Trinkwasser

Enterokokken sind Milchsäurebakterien, die im menschlichen und tierischen Darm vorkommen und dort die Verdauungsprozesse unterstützen. Die Bakterien selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen Darm vermehren. Ebenso wie bei E. coli liegt der Grenzwert für Enterokokken im Trinkwasser bei null. Als Indikatororganismus deutet eine Enterokokken-Belastung des Trinkwassers auf weitere, potenziell krankmachende Bakterien hin. Eine schnelle Wasseranalyse sowie entsprechende Massnahmen sind demzufolge Pflicht. Anders als coliforme Keime können Enterokokken ausserhalb des Darms einige Wochen überleben. Bei einer Verschmutzung mit diesen Keimen ist es schwer, den Zeitpunkt der Verunreinigung zu definieren. Werden die Bakterien durch das Trinkwasser aufgenommen, können sie zu Harnwegsinfektionen oder Eileiterentzündungen bei Frauen führen. Auch Wundinfektionen und Bauchraum-Abszesse sind mögliche Folgen einer Enterokokken-Infektion.

Wie gelangen die Keime in das Trinkwasser?

Grundsätzlich entspricht die Wasserqualität in der Schweiz sehr hohen Anforderungen. So verpflichtet die Umweltorganisation WHO die Schweiz dazu, alle drei Jahre sämtliche Trinkwasserdaten aufzuzeigen. Darüber hinaus regeln Gesetze und Normen die Grenzwerte, die eingehalten werden müssen, um die Wasserqualität auch künftig sicherzustellen.

Nicht immer lässt sich die Ursache für Keime im Trinkwasser zurückverfolgen. Während Legionellen im Trinkwasser in der Regel durch den Biofilm in den Wasserleitungen selbst gedeihen, gelangen Bakterien wie E. coli und Enterokokken von aussen in die Trinkwassersysteme. Werden sie bei Wasseranalysen gefunden, gelten sie als Indikator für eine fäkale Trinkwasserverunreinigung.

Häufig werden nach sehr starken Niederschlägen Belastungen im Trinkwasser nachgewiesen. Bei normaler Niederschlagsmenge dient die Erdschicht als zuverlässiger Filter. Kommt es zu grösseren Wassermengen auf einmal, funktioniert dieser Mechanismus nicht mehr. Unwetter wie beispielsweise Starkregen, können die Kläranlagen überlasten oder das Abwassersystem überfluten. Dadurch können Bakterien aus dem Abwasser in Flüsse oder Gewässer gelangen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird.

Weitere Gründe für eine fäkale Trinkwasserverunreinigung sind Havarien, Erneuerungsarbeiten am Leitungsnetz wie Reparaturen oder Neuanschlüsse im Haus. Alte Abwasserkanäle oder undichte Senkgruben können ebenfalls dazu führen, dass sich Ab- und Trinkwasser mischen und es zu einer Keimbelastung mit E. coli oder Enterokokken kommt.

Verunreinigtes Trinkwasser – wie wird die Qualität wieder hergestellt?

In der Regel werden mikrobielle Verunreinigungen schnell erkannt und das belastete Trinkwasser wird gar nicht erst ins Netz eingespeist. Teilweise wird das Wasser auch als prophylaktische Sicherheitsmassnahme – zum Beispiel bei Hochwasser – entkeimt und gereinigt. Bei Verdacht auf verunreinigtes Trinkwasser kann ausschliesslich eine professionelle Trinkwasseranalyse Auskunft über die Belastung mit Mikroorganismen geben. Werden Keime nachgewiesen, werden die entsprechenden Brunnen bis zur Normalisierung mit entsprechenden Hinweistafeln versehen. Das Wasser wird verworfen – es wird in einen Bach statt in einen Brunnen geleitet.

Bei Trinkwasserverunreinigungen aufgrund von Leckagen, gilt es das Leck als Kontaminationsquelle entsprechend zu orten, die Leitungen gründlich zu spülen und abzudichten. Durch vermehrte Nachkontrollproben wird sichergestellt, dass keinerlei Verunreinigungen mehr zu finden sind. Bei gravierenden Störfällen wird ein chlorhaltiger Netzschutz zugegeben und falls nötig, eine Abkochvorschrift erlassen. Die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten wird über die Medien darüber informiert, dass das Wasser aus den Leitungen kontaminiert sein kann und erst durch Abkochen zum Verzehr geeignet ist. Bis das Trinkwasser dann wieder die gewohnte Qualität hat, kann es mehrere Tage dauern.

Trinkwasserqualität: Gesetze und Pflichten für Wasserversorger

Die Wasserqualität in der Schweiz ist national geregelt, die Versorgung läuft kantonal. Die rechtlichen Anforderungen an das Trinkwasser werden durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen reglementiert. Das Trinkwasser muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, welche in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) definiert sind. Die Wasserversorger und die Eigentümer öffentlicher Gebäude sind für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich und müssen diese regelmässig zum Beispiel durch unabhängige Speziallabore wie Biolytix kontrollieren lassen.

Die kantonalen Wasserversorger sind dazu verpflichtet, ein Qualitätssicherheitssystem aufzubauen um zu garantieren, dass die Verordnungen eingehalten werden. Im Rahmen der gesamtbetrieblichen Gefahrenanalyse müssen sie periodisch eine Analyse der Gefahren für Wasserressourcen durchführen. Die Labore untersuchen Trinkwasser, Brunnenwasser, Quellwasser und Grundwasser, um die mikrobiologische Unbedenklichkeit in der Wasserversorgung zu garantieren.

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