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Die Nährwerttabelle auf Lebensmittelverpackungen ist Pflicht. Die Verantwortung für korrekte Angaben liegt bei den Produzenten.

In der Schweiz müssen die enthaltenen Nährstoffe in Lebensmitteln gemäss Lebensmittelinformationsverordnung gekennzeichnet werden. Das Ziel: Den Gesundheitsschutz der Verbraucher zu gewährleisten, indem diese sich vor dem Kauf von Produkten umfassend informieren können. Für die Hersteller bedeutet das, dass eine ausführliche Kennzeichnung ihrer Lebensmittel die Kaufentscheidung für oder gegen ein Produkt massgeblich beeinflussen kann.

Big 5 oder Big 7: Die Schweizer Nährwertkennzeichnung

Die Nährwerte von Lebensmitteln werden pro 100 g beziehungsweise pro 100 ml angegeben. Grundsätzlich wird in der Schweiz zwischen der grossen und der kleinen Nährwertdeklaration unterschieden. Der Unterschied zwischen der so genannten Big 5 und der Big 7. liegt in der Zahl der aufgeführten Nährstoffe.

Big 5 – die kleine Nährwertdeklaration:

  • Angabe von Energiewert
  • Fettgehalt
  • Kohlenhydrate
  • Eiweiss
  • Salz

Big 7 – die grosse Nährwertdeklaration:

  • Angabe von Energiewert
  • Fettgehalt
  • Gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiss
  • Salz

Grundlage für die Big 7 sind die früher verpflichtenden Big 8, in welcher zusätzlich die Ballaststoffe enthalten waren. Deren Deklaration ist inzwischen nicht mehr zwingend erforderlich.

Wichtig: Die kleine Nährwertkennzeichnung ist nur möglich, wenn keine nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben gemacht werden. Werden bei einem vorverpackten Lebensmittel beispielsweise der Gluten- oder Laktosegehalt angegeben, ist eine grosse Nährwertdeklaration – die Big 7 – verpflichtend. Auch wenn Produkte in die EU exportiert werden sollen, müssen Hersteller darauf zurückgreifen. Neben den verpflichtenden Angaben der Big 5 beziehungsweise Big 7 können optional weitere Angaben zu einfach oder mehrfach ungesättigten Fettsäuren, Stärke, Ballaststoffen sowie zu signifikanten Mengen von Vitaminen und Mineralstoffen gemacht werden.

Die Nährwerttabelle – Pflicht für vorverpackte Lebensmittel

Die Nährwertkennzeichnung ist grundsätzlich verpflichtend für vorverpackte Lebensmittel im stationären Handel sowie für online vertriebene Lebensmittel. Das Schweizer Lebensmittelrecht schreibt die Deklaration auf der Rückseite der Verpackung vor. Die Angaben zu Brennwert, Fett und Co. müssen gut sichtbar in leicht lesbarer Schrift aufgebracht werden. Eine x-Höhe von 1,2 mm gilt als Mindestschriftgrösse, was etwa der Schriftart Arial mit 7 pt. entspricht. Bietet das Etikett keinen ausreichenden Platz für eine Tabelle, können die Nährwerte auch als Fliesstext platziert werden. Alle Nährwertangaben müssen grundsätzlich im selben Sichtfeld geführt werden. Die Konsumenten sollen diese wahrnehmen, ohne die Verpackung zu wenden.

Die Nährstoffe werden in der Reihenfolge der Big 5 beziehungsweise der Big 7 aufgelistet. Kommen einzelne Nährstoffe nicht vor, werden sie mit 0 g (ml) deklariert.

Unverarbeitet und unverpackt – diese Produkte müssen nicht gekennzeichnet werden

Unverarbeitete Lebensmittel aus nur einer Zutat sind von der Nährwertkennzeichnung ausgenommen. – Ebenso wie verarbeitete Lebensmittel, die aus einer Zutatenklasse bestehen und gereift wurden, wie beispielsweise Käse. Handwerklich hergestellte Lebensmittel, die lokal verkauft werden, benötigen ebenfalls keine Deklaration. So ist eine Salami aus der hauseigenen Metzgerei von der Kennzeichnung befreit. Der Aufwand wäre für die überwiegend kleinen Betriebe unverhältnismässig.

Aber: Werden die Produkte freiwillig gekennzeichnet, gelten die gleichen Anforderungen wie für die Pflichtangaben. Hersteller sollten zuverlässig prüfen, ob ihr Produkt unter die Ausnahmeregelung fällt. Für zusätzlich online vertriebene Erzeugnisse kann die Kennzeichnungspflicht gelten, da sie nicht mehr ausschliesslich lokal angeboten werden.

Die Nährwerttabellen von Lebensmitteln – Verantwortung der Hersteller

Grundsätzlich sind die Hersteller für korrekte, wahrheitsgemässe Angaben auf den Verpackungen verantwortlich. Um die Nährwerte von Produkten zu deklarieren, müssen die entsprechenden Nährwerte berechnet werden. Hersteller können diese selbst durchführen, indem sie beispielsweise auf spezielle Datenbanken zurückgreifen. – Oder sie lassen die Lebensmittel von spezialisierten Laboren wie Biolytix analysieren. Kleinere Betriebe, die stets mit den gleichen wenigen Rohstoffen arbeiten, können zum Beispiel die Schweizer Nährwertdatenbank nutzen. Die Datensammlung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) enthält aktuell Informationen über mehr als 1‘000 Lebensmittel. Neben Angaben zu den Makronährstoffen wie Fett, Zucker oder Protein sind für die meisten Lebensmittel ebenfalls die Mikronährstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe gelistet.

Wichtig für die Lebensmittelproduzenten: Eine korrekte Nährwertberechnung – entweder im Haus oder durch ein Speziallabor – kann nur bei standardisierten Herstellungsprozessen durchgeführt werden. Das bedeutet, die Nährwertanalyse ist nur für Produkte möglich, bei denen sowohl die Rezeptur als auch der Herstellungsprozess feststehen. Ändern sich diese, müssen die Lebensmittel neu analysiert werden. Zudem müssen die Nährwerte während der Produkthaltbarkeit im Toleranzbereich liegen. Die Hersteller müssen daher mögliche Veränderungen während der Lagerung ihrer Lebensmittel kennen.

Der Nutri-Score: Künftiger Ersatz für die Nährwerttabelle?

Schon lange wird die klassische Nährwerttabelle kritisiert. Zwar bietet sie mehr Informationen, doch wird sie aufgrund von Aufbau und Grösse häufig als unübersichtlich empfunden. Umfragen zufolge wünschen sich die Konsumenten und Konsumentinnen eine einfachere Kennzeichnung der Lebensmittel. Der Nutri-Score ergänzt auf vielen Produkten inzwischen die obligatorische Nährwertkennzeichnung. Die Grafik wird gut sichtbar vorne auf der Verpackung platziert. Auf einer Farbskala von Rot bis Grün zeigt der Nutri-Score wie ausgewogen ein verarbeitetes Lebensmittel zusammengesetzt ist. Der Score wird aufgrund einer wissenschaftlichen Formel errechnet. Er soll den Verbrauchern und Verbraucherinnen helfen, ähnliche Lebensmittel schnell zu vergleichen und sich für das gesündere zu entscheiden. Doch es gibt an dem Ampelsystem auch Kritik. So weist unter anderem der Schweizer Bauernverband auf Mängel der Kennzeichnung hin. So fliesse beispielsweise der Verarbeitungsgrad sowie die Verwendung von Zusatzstoffen nicht in den Algorithmus zur Berechnung ein. Der Nutri-Score würde in der aktuellen Form zu stark vereinfachen. Fruchtsäfte erhielten ebenso wie Fruchtschorlen einen schlechten Nutri-Score, während künstlich hergestellte Zero- oder Light-Produkte eine positive Ampelfarbe bekämen. Ernährungsmediziner befürworten den Nutri-Score als einen Schritt in die richtige Richtung. Dennoch wird befürchtet, dass er Konsumenten auf eine falsche Fährte schicken könnte. Die EU hat auf die Kritik reagiert und ein Update des Nutri-Scores angekündigt. So sollen einzelne Lebensmittel nach gesundheitlichen Aspekten neu berechnet werden.

Für Verbraucher heisst es also: Der Blick auf die Nährwertkennzeichnung der Produkte lohnt sich weiterhin!

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