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Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist in der Schweiz weiterhin verboten. Doch Importe, Toleranzgrenzen und neue Techniken der Pflanzenzüchtung machen die GVO-Analytik wichtiger denn je.

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind seit langem ein kontrovers diskutiertes Thema in der Lebensmittelindustrie und in der Landwirtschaft. Ihr Einsatz ist in der Schweiz stark reguliert. Während das Anbauverbot von GVO in der Schweiz bis 2025 verlängert wurde, dürfen sie dennoch in Tierfuttermitteln und Saatgut sowie deren Importkörnern verbreitet werden – mit entsprechend strikten Genehmigungsprozessen.

Das Problem: Mit immer grösserem Anteil von GVO in der Landwirtschaft – weltweit werden gentechnisch veränderte Pflanzen auf etwa 190 Millionen Hektar angebaut – sowie immer längeren Transportwegen, kann es zu Kontaminierungen oder unzureichender Kennzeichnung kommen. Zudem werden verstärkt neue Züchtungsmethoden eingesetzt, die eine Nachverfolgung von Gen-Manipulationen erschweren – herausfordernd sowohl für die (landwirtschaftlichen) Produktionsbetriebe als auch für die Analytik.

Was bedeutet GVO?

Unter GVO werden Organismen verstanden, bei denen das Genmaterial auf künstliche Weise verändert wurde. Ziel einer solchen Veränderung ist es, dem Genmaterial neue Eigenschaften hinzuzufügen. Dies kann bei einer Pflanze beispielsweise eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten sein. Vorreiter unter den angebauten GVO sind Soja, Mais und Raps. Erfolgen kann die Veränderung mittels verschiedener Technologien, beispielsweise der Übertragung von Genmaterial von einer Pflanzenart zur anderen. Besonders in den letzten Jahren hat sich allerdings die Genom-Editierung entwickelt, die mittels eines Enzymsystems das Erbgut spurlos verändert und somit die Risikobewertung vor neue Fragen stellt. Das bekannteste neue Verfahren ist CRISPR/Cas9. Dahinter verbirgt sich eine molekularbiologische Methode, um DNA gezielt zu schneiden und zu verändern. Der Zweck: einzelne Gene zu editieren und die Züchtung von Nutzpflanzen präziser, schneller und günstiger zu machen.

Welche GVO-Richtlinien gelten in der EU?

Grundsätzlich dürfen GVO in der EU angebaut und in Umlauf gebracht werden. Jedoch unterliegt ihre Zulassung einer strengen und gründlichen Risikobewertung. So wurde bisher innerhalb der EU lediglich eine Mais-Sorte Ende der neunziger Jahre als GVO zugelassen – diese Zulassung ist aktuell ausgelaufen. Bei den weiteren 58 zugelassenen Organismen, handelt es sich um Importe – allen voran Sojabohnen für die Verwendung als Futtermittel.

Sämtliche gentechnisch veränderten Organismen wie beispielsweise landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzpflanzen, müssen in der EU gekennzeichnet werden. Diese Pflicht gilt ebenso für Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Nicht gekennzeichnet werden müssen Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe, die mithilfe gentechnisch veränderter Mikro-Organismen produziert wurden. Beispiele hierfür sind Trägerstoffe wie Aromen oder Vitamine sowie technische Hilfsstoffe. Ebenfalls nicht deklarationspflichtig sind Lebensmittel die mit kleinsten GVO-Mengen verunreinigt sind. Hier gilt die EU-Obergrenze von 0.9%.

Welche GVO-Regelungen gelten in der Schweiz?

In der Schweiz ist der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen bis auf wenige bewilligungspflichtige Ausnahmen ausschliesslich für Forschungszwecke erlaubt. Seit Ende 2005 gilt in der Schweiz aufgrund einer Volksabstimmung ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen. Bisher wurde dieses viermal – zuletzt bis Ende 2025 – verlängert. Gleichzeitig wird intensiv geprüft, wie künftige risikobasierte Regelungen für die neuen Züchtungsverfahren aussehen könnten. Bis Mitte 2024 soll entschieden werden, wie in der Zukunft mit GVO aus neuen Methoden wie beispielsweise der Genom-Editierung umgegangen werden soll.

Vollständig verboten sind GVO-Produkte in der Schweiz nicht – vier Maissorten und eine Sojasorte sind als importierte, deklarationspflichtige GVO-Erzeugnisse zur Verwendung in Lebensmitteln bewilligt. Auch gentechnisch veränderte Futtermittelzutaten dürfen nach BLV-Zulassung importiert werden. Grundsätzlich gilt: Sämtliche GVO-Lebens- und Futtermittel müssen gekennzeichnet werden. Mit einem regelmässigen und umfassenden Monitoring von Importsaatgut und von vermehrungsfähigem Pflanzenmaterial, soll die Gesetzeskonformität der Branchen sichergestellt werden. Toleriert werden Spuren von bewilligten GVO von bis zu 0.5% bei Lebensmitteln beziehungsweise 0.9% bei Futtermitteln. Liegt der Wert höher, müssen Nahrungs- und Tierfuttermittel als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Auch unbeabsichtigte Spuren zuvor nicht bewilligter gentechnisch veränderter Organismen können unter Umständen toleriert werden. Bedingung: Es handelt es sich um eine vom BLV genehmigte Pflanze, der Anteil übersteigt die 0.5-%-Grenze nicht und der Produzent oder Händler kann nachweisen, dass alle Massnahmen zur Vermeidung ergriffen wurden. – Erst dann kann das Erzeugnis in Umlauf gebracht werden.

Warum ist die GVO-Analytik so wichtig?

Vor allem stark verarbeitete Produkte sowie neue Züchtungsmethoden fordern die Analytik heraus. Zudem steigt durch die zunehmende Zahl der weltweiten GVO-Anbauflächen die Wahrscheinlichkeit der unbeabsichtigten Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen. – Es wird immer schwieriger, GVO von konventionellen Pflanzen zu unterscheiden. Diese Faktoren in Kombination mit den unterschiedlichen GVO-Gesetzen und Verordnungen der zahlreichen Importländer machen eine umfassende Analytik unumgänglich.

Spezialisierte Labore und hochprofessionalisierte Analyseverfahren identifizieren GVO schnell und zuverlässig und gewährleisten, dass die Kennzeichnungspflicht eingehalten wird. Aufgrund der aktuellen Toleranzvorschriften ist besonders die Quantifizierung der GVO-Bestandteile essenziell für Hersteller oder Händler, um der Deklarationspflicht gerecht zu werden. Für die Landwirtschaft hingegen ermöglicht die GVO-Analyse eine Überprüfung dieser Pflicht und stellt somit die Qualität der eigenen Produktion sicher.

Erfahrene Analyselabore wie Biolytix arbeiten mit akkreditierten Methoden, um selbst kleinste GVO-Spuren quantitativ und qualitativ zu identifizieren. So werden verschiedene real-time PCR-Verfahren zum Screening angewandt. Diese weisen selbst bei komplexen und hochverarbeiteten Lebens- und Futtermitteln ebenso wie in Saatgutproben, Tabak oder Schnittblumen einzelne GVO-Bestandteile nach und informieren darüber, wie hoch der GVO-Anteil im entsprechenden Produkt ist.

Was ist das Non-GMO-Label?

Auch ausserhalb Europas, beispielsweise in den USA, werden genetisch veränderte Lebensmittel stark diskutiert. Hersteller und Verarbeitungsbetriebe, die ihre Produkte in die USA exportieren und hierfür ausdrücklich als GVO-frei kennzeichnen möchten, können sich für das Non-GMO-Label zertifizieren lassen. Biolytix beispielsweise arbeitet mit Bioaudix  zusammen. Gemeinsam wurde das Non-GMO-Label entwickelt. Bioaudix ist Teil des Process Verified Programs (PVP) des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) und wird regelmässig von den amerikanischen Behörden auditiert, um sicherzustellen, dass die Zertifizierungsprozesse den Standards entsprechen. Das Programm soll Unternehmen und Hersteller unterstützen, bestimmte Produktionsprozesse zu verifizieren und Verbraucher transparent und zuverlässig über die Herkunft und Qualität von Lebensmitteln zu informieren. – Der hohe europäische Standard wird vor allem in den USA von Verbrauchern geschätzt.

Neben der Beachtung der gesetzlichen Regelungen sowie der Deklarationspflicht beziehungsweise dem Non-GMO-Labelling, geht es bei der GVO-Analytik von Futter- und Lebensmitteln vor allem um eines: die Risikominimierung. Schliesslich sind die Auswirkungen von GVO auf Mensch, Tier und Umwelt schwer einzuschätzen, da entsprechende Langzeiterfahrungen sowie Forschungsgrundlagen fehlen. Die nicht bewilligte Freisetzung von GVO kann sowohl die Gesundheit als auch die Biodiversität gefährden. Gleichzeitig gilt es eine risikobasierte Lösung in Hinblick auf die neuen Züchtungsverfahren zu finden. Wie auch immer diese aussehen mag: Die fundierte GVO-Analytik wird auch zukünftig entscheidend für die Einhaltung beschlossener Regelungen sowie für die Sicherheit von Konsumenten und Natur sein.

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